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„Zersetzung 2.0“ Opfer von DDR-Unrecht werden zweimal bestraft

Ein Feature von Alexa Hennings. Seit 2019 können erstmals die Opfer von „Zersetzung“ durch die Stasi eine einmalige Entschädigung von 1.500 Euro beantragen. Doch es hagelt Absagen von den Gerichten. So setzt sich altes Unrecht bis heute fort.

Wenn die Stasi das perfide Ziel der „Zersetzung“ verfolgte, bedeutete dies berufliche und private Diskreditierung, Destabilisierung der Persönlichkeit, Zerstörung von Beziehungen. Doch selbst Betroffene, die dies anhand ihrer Stasi-Akte oder anderer Belege nachweisen können, haben oft keinen Erfolg. Viele fühlen sich zum Rückzug genötigt – wenn sie nicht klagen wollen oder es sich nicht leisten können. Auch jene, die wegen politisch motivierter Verfolgung in Haft waren: Sie bekommen zwar eine Rehabilitierung zugesprochen, doch wer soziale Ausgleichsleistungen beantragt, scheitert meist. Kleine Renten und dauerhafte Gesundheitsschäden machen für viele Betroffene den Alltag schwer. Bei den Versorgungsämtern können sie Unterstützung – etwa in Form einer kleinen Rente – bekommen. Doch nur zehn Prozent aller Anträge von – gerichtlich bereits anerkannten – DDR-Opfern werden genehmigt. Ein Skandal – sagen Opferanwälte, Historikerinnen, Wissenschaftler. Eine Demütigung mehr, sagen die Betroffenen, eine „Zersetzung 2.0“.

Zersetzung 2.0
Opfer von DDR-Unrecht werden zweimal bestraft
Von Alexa Hennings

Regie: Claudia Kattanek
Es sprachen: Nicole Kersten, Daniel Berger und Justine Hauer
Ton und Technik: Lukas Fehling und Rafaela Gräff
Redaktion: Wolfgang Schiller
Produktion: Deutschlandfunk 2024

© Deutschlandfunk, Feature, 4.3.2025

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