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Essay: Ziviler Ungehorsam: „Legal, illegal, gar nicht egal!“

Klimakleber, Bauernproteste oder Attentate auf Kunstwerke: Die politischen Auseinandersetzungen werden scheinbar lauter. Ziviler Ungehorsam fordert demokratische Verfahren und Institutionen heraus. Ein Gespräch mit der Juristin Samira Akbarian.

Demokratie ist auf die argumentative Regulierung von Konflikten angewiesen. Um politischen Einstellungen aber Gehör zu verschaffen, überschreiten Protestformen mitunter den Rahmen des Gesetzes. Aber sind sie damit schon verfassungsfeindlich?
Klimakleber, Bauernproteste oder Suppenattentate auf Kunstwerke – die politischen Auseinandersetzungen – so scheint es – werden zunehmend schriller, lauter und mitunter überschreiten sie auch das gesetzlich Zulässige. Doch wann ist das rechtlich nicht legale dennoch ein Beitrag zur demokratischen Ordnung, den man zivilen Ungehorsam nennt? Ziviler Ungehorsam fordert demokratische Verfahren und Institutionen heraus, stellt aber die Demokratie selbst nicht infrage.
Wie kann man aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive die Phänomene des zivilen Ungehorsams fassen, wann kommen die demokratischen Institutionen an die Grenzen des Tolerablen? Für die Rechtswissenschaftlerin Samira Akbarian birgt der zivile Ungehorsam sogar Potenziale, die uns in die Lage versetzen, die Verfassung in ihrem Lichte zu interpretieren.



© Deutschlandfunk, Essay und Diskurs, 9.6.2024


Samira Akbarian forscht an der Universität Frankfurt. Für ihre Dissertation „Ziviler Ungehorsam als Verfassungsinterpretation“ erhielt sie den Studienpreis der Körberstiftung in der Sparte „Geistes- und Kulturwissenschaften“.

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