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Kultur und TTIP

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Diese Konvention will etwas schützen, was nicht von allein lebendig bleibt, weil beispielsweise Marktgesetze nicht Vielfalt, sondern kommerziellen Erfolg bevorzugen. Die UNESCO erklärt behördliche Regelungen, Verpflichtungen und Fördermaßnahmen, die der Erhaltung kultureller Vielfalt dienen, für legitim.
Neben den Rechten enthält die Konvention auch Verpflichtungen für die unterzeichnenden Staaten – darunter die Pflicht, UNESCO-Konventionen gegenüber anderen internationalen Regelungen als „normenhierarchisch höherrangig“ einzustufen, so dass sie nicht einfach durch andere Regeln außer Kraft gesetzt werden können. Damit sind wir bei dem Gebilde angekommen, über das EU und USA verhandeln, das TTIP abgekürzt wird und mit vollem Namen Transatlantic Trade and Investment Partnership heißt. Die Bundesregierung macht zurzeit viel Wind darum, wie wichtig es für Arbeitsplätze und Wachstum und all diese Marktworthülsen sei, dass dieses Abkommen schnell fertig verhandelt wird. Man sollte dabei nicht vergessen, dass der Verhandlungspartner, die USA, der UNESCO-Konvention nicht beigetreten sind. Kultur ist in den TTIP-Verhandlungen in die Marktworthülse „AV-Dienstleistungen“ eingewickelt. AV-Dienstleistungen sind Waren, und für Waren wird freie Handelbarkeit verlangt, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Für solche Vereinbarung aber gibt es wenig Verhandlungsspielraum. Die USA sehen bei AV-Dienstleistungen in Europa eine „Liberalisierungsverpflichtung“, fordert also die Abschaffung oder rechtshierarchische Herabstufung von Maßnahmen, die die UNESCO für legitim erklärt. Liberalisierungsverpflichtung – ist das nicht ein wunderbarer Kandidat für das Unwort des Jahres 2015?
(c) Jazzthetik, Mai/Juni 2015, Hans-Jürgen Linke

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