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Essay: Und demnächst die AfD? Liberale Perspektive auf ein mögliches Verbotsverfahren

Von Horst Meier. Nach dem Treffen in Potsdam, bei dem über „Remigration“ gesprochen wurde, mehren sich die Rufe nach einem Verbot der AfD. Doch wie hoch sind die Hürden, die das Verfassungsgericht aufstellte? Reichen anstößige Ziele und Parolen? Oder braucht es mehr?

Nach dem Geheimtreffen in Potsdam, bei dem über „Remigration“ gesprochen wurde, mehren sich die Forderungen nach einem Verbot der AfD. Doch wie hoch sind die Hürden, die das Verfassungsgericht aufstellte? Reichen anstößige Ziele und Parolen? Oder müssen Rechtsbruch und Gewalt hinzukommen?
Der Artikel 21 II im Grundgesetz, der das Parteienverbot regelt, ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichts eine „demokratie-verkürzende Ausnahmenorm“, die zurückhaltend angewendet werden müsse. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bislang nur zwei kleine Parteien verboten: 1952 die (National-)sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands. Gegen die NPD scheiterten zwei Verbotsverfahren: 2003, weil es vor V-Leuten nur so wimmelte und 2017, weil die Partei bedeutungslos ist. Eine „wehrhafte“ Politik, die trotz hohem Aufwand keine Früchte trägt, sollte zu denken geben. Was ist am Ende schädlicher für die Demokratie: die Existenz oder das Verbot der AfD?



© Deutschlandfunk, Essay und Diskurs, 30.6.2024

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