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Putin nach Den Haag? Der Haftbefehl, der Angriffskrieg und das Völkerrecht

Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erlassen – wegen der Deportation ukrainischer Kinder. Der Fall wirft komplexe völkerrechtliche und politische Fragen auf – Ausgang offen. Von Horst Meier.

Nach dem russischen Angriff entsandte Karim Khan, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Ermittler in die Ukraine und ließ Beweise sichern. Am 17. März 2023 verkündeten ICC-Richter in Den Haag spektakuläre Haftbefehle. Sie gelten Präsident Wladimir Putin und seiner „Beauftragten für Kinderrechte“, Marija Lwowa-Belowa.

Beide werden für ein Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht: die Deportation zahlreicher ukrainischer Kinder. Der Haftbefehl schränkt Putins Reisefreiheit empfindlich ein und ist ein Meilenstein der internationalen Strafjustiz. Der Fall wirft komplexe juristische und politische Fragen auf. Der Ausgang ist offen. Anlass genug, die Hoffnungen und Enttäuschungen, die das Völkerrecht bietet, zu analysieren.




© Deutschlandfunk, Essay und Diskurs, 12.11.2023

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