Nachhören

„60 Prozent Ost / 40 West“ Musikkontrolle à la DDR

Am 2. Januar 1958 erlässt die DDR ein Gesetz, nach dem bei Programmen mindestens 60 Prozent der Komponisten ihren Wohnsitz in sozialistischen Ländern haben müssen. Nur 40 Prozent der Titel dürfen aus dem Westen stammen. Verstöße werden mit Strafen von 500 Mark oder komplettem Berufsverbot geahndet.

Von Gerhard Pötzsch

Man begreift, dass „dekadente“ Einflüsse auf die Bevölkerung der DDR abgedrängt werden sollen.
Wie stark dieses Gesetz aber auch auf beträchtliche Summen reagiert, die die östliche Urheberagentur AWA ihrem westlichen Pendant GEMA schuldet, stellt sich erst im Lauf der Zeit heraus.

Die Restriktionen treiben absurde Blüten, wie gefälschte Titellisten mit Bearbeitungen von internationalen Traditionsmusiken, begünstigen aber auch die Entwicklung einer eigenen deutschsprachigen Pop- und Rockmusik.

© Regie: Andreas Meinetsberger
Produktion: MDR 2017 – Ursendung –

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert