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„Wählen zu dürfen reicht nicht aus“ Wem gehört die Demokratie? Von Tobias Dirr

Eigentlich ist doch alles ganz klar: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, heißt es im Artikel 20 des Grundgesetzes. Heißt: Der Souverän, also die Bürgerin oder der Bürger, entscheidet in demokratischen Verfahren über die politischen Fragen mit, die eine Gesellschaft so umtreiben – direkt oder indirekt. Nur: Wird dieses Privileg wirklich allen zuteil oder nur manchen?

Denn würde man die Demokratie als einen Beteiligungs- und Teilhabemarkt beschreiben, dann wäre dieser ziemlich verzerrt. Unterschiedliche Gruppen haben einen unterschiedlich guten Zugang zu den demokratischen Institutionen. So bildet der Bundestag zum Beispiel Gesellschaft nicht proportional ab. Aber muss er das, um wirklich jede und jeden zu repräsentieren?
Kann ein Parlament überhaupt den Anspruch haben, für jede und jeden zu sprechen, wenn Gesellschaft kaum noch in Großgruppen zusammengefasst werden kann? Wie gelingt Repräsentation, wenn Meinungen und Positionen immer kleinteiliger und heterogener werden, wenn Gruppenzugehörigkeit nicht mehr durch Staatsgrenzen, sondern durch die begrenzten Lebenswelten definiert wird? Müssen sich, um die autoritären Tendenzen der Gegenwart abzuwehren, Demokratien immer wieder selbst hinterfragen und prüfen, ob jeder sprechen kann und alle gehört werden?


© Bayern2, Nachtstudio, 13.12.2022

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