„Das Rowdytum und die Störung des sozialistischen Gemeinschaftslebens“ Ein Gummiparagraph als Allzweckwaffe der DDR-Obrigkeit

Von Thomas Klug (DLF). Krawallmacher, Rabauken – und Rowdys. Der Volksmund fand schon immer seine Begriffe für die Phänomene der Gegenwart. In der DDR aber wurde der salopp-umgangssprachliche Ausdruck in einen Gesetzestext übernommen. 

Für die Staatsmacht ein Erfolg: Zum einen konnte man sich sicher sein, dass die ältere Generation es begrüßt, wenn man den vorwiegend jugendlichen Rowdys enge Grenzen setzt. Und zum anderen hatte die Staatsmacht selbst nun einen juristisch völlig unklaren Begriff, unter dem alles fallen konnte, was im Alltag der DDR nicht erwünscht war.
Das „sozialistische Gemeinschaftsleben“ war die gesellschaftliche Norm der DDR. Der Begriff ist eine Umschreibung für die Erwartung des Staates, dass sich seine Bürger angepasst verhalten – und weder den Staat noch seine Ideologie sichtbar oder gar öffentlichkeitswirksam kritisieren. Um das sicher zu stellen und um Gruppen einzufangen, die von Natur zur Abweichung neigen, etwa Jugendliche, wurde ein neuer Straftatbestand erfunden: das Rowdytum.

© Deutschlandfunk, Zeitfragen. Feature, 7.10.2026

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